Leistungen
Selbstverpflichtung
Im Sinne eines würdevollen und pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen sowie deren Angehörigen verpflichten wir uns rechtsverbindlich:
- §1 zur uneingeschraenkten Achtung und Befolgung der gesetzlich geregelten Grundsätze und den Bedingungen des Bundesverbandes der Bestatter,
- §2 zum pietaetvollem Umgang mit dem Toten, insbesondere die heutigen technischen Möglichkeiten bei Bergung und Transport, sowie Einsargung, vorzuhalten und zu nutzen,
- §3 den Toten in unserer Obhut eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen, insbesondere jeden Verstorbenen so herzurichten, das er jederzeit aufgebahrt werden könnte,
- §4 alle gebuchten Leistungen tatsächlich zu erbringen, auch wenn diese nicht sichtbar sind, insbesondere hinsichtlich der Versorgung des Verstorbenen bei anschließend geschlossenem Sarg.
- §5 Diskretion und Verschwiegenheit über die Belange des Verstorbenen und seiner Angehörigen